Erwägungsgrund 83 32024R1991
Die Mitgliedstaaten sollten bei der Ausarbeitung und Durchführung ihrer nationalen Wiederherstellungspläne einen gerechten und gesamtgesellschaftlichen Ansatz fördern. Sie sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um lokale und regionale Behörden, Landbesitzer und Landnutzer und deren Verbände, Organisationen der Zivilgesellschaft, die Wirtschaft, Forschungs- und Bildungsgemeinschaften, Landwirte, Fischer, Forstwirte, Investoren und andere relevante Interessenträger sowie die breite Öffentlichkeit in allen Phasen der Ausarbeitung, Überprüfung und Umsetzung der nationalen Wiederherstellungspläne einzubeziehen und den Dialog und die Verbreitung wissenschaftlich fundierter Informationen über die biologische Vielfalt und die Vorteile der Wiederherstellung zu fördern.