Erwägungsgrund 8 32024R1991
In seiner Entschließung vom 9. Juni 2021 zur EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 begrüßte das Europäische Parlament nachdrücklich die Zusage der Kommission, einen Legislativvorschlag mit verbindlichen Wiederherstellungszielen zu erarbeiten, und war außerdem der Auffassung, dass der Legislativvorschlag zusätzlich zu einem Gesamtwiederherstellungsziel ökosystem-, lebensraum- und artenspezifische Wiederherstellungsziele für Wälder, Grasland, Feuchtgebiete, Moorböden, Bestäuber, frei fließende Flüsse, Küstengebiete und Meeresökosysteme umfassen sollte.