Erwägungsgrund 61 32024R1991
In der neuen EU-Waldstrategie für 2030, die in der Mitteilung der Kommission vom 16. Juli 2021 festgelegt wurde, wurde auf die Notwendigkeit der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt der Wälder hingewiesen. Wälder und andere bewaldete Flächen bedecken mehr als 43,5 % der Landfläche der Union. Waldökosysteme mit reichhaltiger biologischer Vielfalt sind einerseits anfällig für den Klimawandel, aber andererseits auch ein natürlicher Verbündeter bei der Anpassung an den Klimawandel und bei der Bekämpfung des Klimawandels und der klimabedingten Risiken, unter anderem durch ihre Funktionen als CO2-Speicher und CO2-Senke, und bieten viele andere wichtige Ökosystemdienstleistungen und -vorteile, wie die Bereitstellung von Holz, Nahrungsmitteln und anderen Nichtholzprodukten, die Klimaregulierung, die Bodenstabilisierung und den Erosionsschutz sowie die Reinigung von Luft und Wasser.