Erwägungsgrund 47 32024R1991
Städtische Ökosysteme machen rund 22 % der Landfläche der Union aus, und die Mehrheit der Unionsbürgerinnen und -bürger lebt auf genau diesen Flächen. Städtische Grünflächen umfassen unter anderem städtische Wälder, Parks und Gärten, städtische Bauernhöfe, Alleen, städtische Wiesen und Hecken. Wie die anderen in dieser Verordnung behandelten Ökosysteme bieten städtische Ökosysteme wichtige Lebensräume für die biologische Vielfalt, insbesondere für Pflanzen, Vögel und Insekten wie Bestäuber. Gleichzeitig erbringen sie viele andere lebenswichtige Ökosystemdienstleistungen auch in den Bereichen Katastrophenvorsorge und -kontrolle — etwa im Zusammenhang mit Hochwasser und Wärmeinseleffekten —, Kühlung, Freizeitgestaltung und Erholung, Wasser- und Luftfiltration sowie Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Der Ausbau städtischer Grünflächen ist ein wichtiger Parameter, um die Steigerung der Fähigkeit der städtischen Ökosysteme, diese bedeutenden Dienstleistungen bereitzustellen, zu messen. Der Ausbau von Begrünung in städtischen Gebieten verlangsamt dort den Wasserabfluss und verringert somit die Gefahr der Verschmutzung von Flüssen durch Regenwasserüberlauf und hilft dabei, die Temperaturen im Sommer niedrig zu halten, was zum Aufbau von Klimaresilienz beiträgt; außerdem wird der Natur dadurch mehr Raum zum Gedeihen geboten. Der Ausbau städtischer Grünflächen wird in vielen Fällen zu einer besseren Gesundheit der städtischen Ökosysteme führen. Gesunde städtische Ökosysteme wiederum sind von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit anderer wichtiger europäischer Ökosysteme zu unterstützen — indem sie beispielsweise eine Anbindung an Naturgebiete in den umliegenden ländlichen Gebieten schaffen, die Gesundheit der Flüsse außerhalb der Städte verbessern, Zufluchts- und Brutgebiete für Vogel- und Bestäuberarten mit Anbindung an land- und forstwirtschaftliche Lebensräume bieten und wichtige Lebensräume für Zugvögel schaffen.