Erwägungsgrund 76 32024R1991
Um eine wirksame Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte die Kommission die Mitgliedstaaten auf Anfrage über das Instrument für technische Unterstützung unterstützen, das mit der Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen wurde und maßgeschneiderte technische Unterstützung bei der Konzipierung und Durchführung von Reformen bereitstellt. Die im Rahmen dieses Instruments bereitgestellte technische Unterstützung umfasst beispielsweise die Stärkung der Verwaltungskapazitäten, die Harmonisierung der Rechtsrahmen und den Austausch einschlägiger bewährter Verfahren.