Erwägungsgrund 64 32024R1991
In der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 wird die Verpflichtung eingegangen, unter uneingeschränkter Achtung der ökologischen Grundsätze bis 2030 mindestens 3 Milliarden zusätzliche Bäume zu pflanzen. Die neue EU-Waldstrategie für 2030, die in der Mitteilung der Kommission vom 16. Juli 2021 dargelegt wurde, enthält einen Fahrplan für die Erfüllung dieser Verpflichtung, und zwar anhand des allgemeinen Grundsatzes, den richtigen Baum an der richtigen Stelle und für den richtigen Zweck zu pflanzen und zu pflegen. Ein Baumzähler steht online als Instrument zur Verfügung, um Beiträge zu dieser Verpflichtung und die Fortschritte bei der Erfüllung zu dokumentieren; die Mitgliedstaaten sollten Daten zu den angepflanzten Bäumen in diesem Instrument vermerken. Wie in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und im Fahrplan der neuen EU-Waldstrategie für 2030 dargelegt, hat die Kommission am 17. März 2023 Leitlinien für biodiversitätsfreundliche Auf- und Wiederaufforstung sowie Baumpflanzung veröffentlicht. Diese Leitlinien bilden den Rahmen der zu beachtenden ökologischen Grundsätze und zielen darauf ab, einen Beitrag zur Erfüllung der Verpflichtung zu leisten und dadurch die Durchführung der vorliegenden Verordnung zu unterstützen.