Erwägungsgrund 53 32024R1991
Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zielt darauf ab, gegen eine der Ursachen für den Rückgang der Bestäuber vorzugehen, indem der Einsatz von Pestiziden auf ökologisch empfindlichen Flächen verboten wird, von denen viele unter diese Verordnung fallen, z. B. Flächen, die Bestäuberarten, die nach den europäischen Roten Listen der Arten als vom Aussterben bedroht eingestuft sind, beheimaten.