Erwägungsgrund 62 32024R1991
Um die biologische Vielfalt von Waldökosystemen in der gesamten Union zu verbessern, müssen Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden, und zwar auch auf Flächen der Lebensraumtypen, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG fallen. In Ermangelung einer gemeinsamen Methode zur Bewertung des Zustands von Waldökosystemen, die die Festlegung spezifischer Wiederherstellungsziele für Waldökosysteme ermöglichen würde, ist es angezeigt, eine allgemeine Verpflichtung zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen festzulegen und die Erfüllung dieser Verpflichtung auf der Grundlage des Indexes häufiger Waldvogelarten und einer Auswahl anderer Indikatoren zu messen, darunter stehendes Totholz, liegendes Totholz, der Anteil der Wälder mit uneinheitlicher Altersstruktur, die Waldvernetzung, der Vorrat an organischem Kohlenstoff, der Anteil der Wälder mit überwiegend heimischen Baumarten und die Vielfalt der Baumarten.