Erwägungsgrund 75 32024R1991
Um die Überwachung der Fortschritte in Bezug auf die Umsetzung der nationalen Wiederherstellungspläne, die ergriffenen Wiederherstellungsmaßnahmen, die Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen, und die Daten über das Verzeichnis von Hindernissen für die Durchgängigkeit von Flüssen sicherzustellen, sollte ein System eingeführt werden, mit dem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, relevante Daten über die Ergebnisse dieser Überwachung zu erheben, auf dem neuesten Stand zu halten und zugänglich zu machen. Bei der elektronischen Datenübermittlung an die Kommission sollte das Reportnet-System der EUA genutzt und darauf abgezielt werden, den Verwaltungsaufwand für alle Stellen so gering wie möglich zu halten. Um eine angemessene Infrastruktur für den Zugang der Öffentlichkeit, die Berichterstattung und den Datenaustausch zwischen Behörden zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten, soweit relevant, die Datenspezifikationen auf die Spezifikationen der Richtlinien 2003/4/EG, 2007/2/EG und (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates stützen.