Erwägungsgrund 52 32024R1991
In ihrer Mitteilung vom 1. Juni 2018 rief die Kommission als Reaktion auf Forderungen des Europäischen Parlaments und des Rates, dem Rückgang der Zahl an Bestäubern entgegenzuwirken, die EU-Initiative für Bestäuber ins Leben. Aus dem Fortschrittsbericht vom 27. Mai 2021 über die Umsetzung dieser Initiative geht hervor, dass bei der Bekämpfung der Ursachen des Rückgangs der Bestäuber, einschließlich des Einsatzes von Pestiziden, nach wie vor erhebliche Herausforderungen zu bewältigen sind. Sowohl das Europäische Parlament — in seiner Entschließung vom 9. Juni — als auch der Rat — in seinen Schlussfolgerungen vom 17. Dezember 2020 zum Sonderbericht Nr. 15/2020 des Europäischen Rechnungshofs — forderten entschlossenere Maßnahmen zur Bekämpfung des Rückgangs der Bestäuber und die Einrichtung eines unionsweiten Überwachungsrahmens für Bestäuber sowie klare Ziele und Indikatoren für die Verpflichtung, den Rückgang der Bestäuber umzukehren. In seinem Sonderbericht von 2020 hat der Europäische Rechnungshof der Kommission empfohlen, geeignete Steuerungs- und Überwachungsmechanismen für Maßnahmen zur Abwehr von Bedrohungen für Bestäuber zu schaffen. Die Kommission hat mit ihrer Mitteilung vom 24. Januar 2023 eine Überarbeitung der EU-Initiative für Bestäuber mit dem Titel „Überarbeitung der EU-Initiative für Bestäuber - Ein neuer Deal für Bestäuber“ vorgelegt. Darin werden die Maßnahmen dargelegt, die die Union und ihre Mitgliedstaaten ergreifen müssen, um den Rückgang der Bestäuber bis 2030 umzukehren.