Erwägungsgrund 50 32024R1991
In der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 werden größere Anstrengungen zur Wiederherstellung von Süßwasserökosystemen und der natürlichen Funktionen der Flüsse gefordert. Die Wiederherstellung von Süßwasserökosystemen sollte Anstrengungen zur Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und ihrer Uferbereiche und Auen umfassen, und zwar unter anderem durch die Beseitigung künstlicher Hindernisse zur Unterstützung der Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands für Flüsse, Seen und Auenlebensraum sowie für Arten, die in diesen durch die Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG geschützten Lebensräumen leben, und durch die Verwirklichung eines der zentralen Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, nämlich der Wiederherstellung von mindestens 25000 km frei fließenden Flüssen im Vergleich zum Jahr 2020, in dem die Biodiversitätsstrategie für 2030 angenommen wurde. Bei der Beseitigung von Hindernissen sollten die Mitgliedstaaten prioritär obsolete Hindernisse angehen, die nicht länger zur Erzeugung erneuerbarer Energie, für die Binnenschifffahrt, für die Wasserversorgung oder für andere Zwecke benötigt werden.