Erwägungsgrund 33 32024R1991
Um sicherzustellen, dass die Wiederherstellungsmaßnahmen effizient sind und ihre Ergebnisse im Zeitverlauf gemessen werden können, muss sich der Zustand der Flächen, die Gegenstand solcher Wiederherstellungsmaßnahmen sind, kontinuierlich verbessern, bis ein guter Zustand erreicht ist; dabei besteht der Zweck der Wiederherstellungsmaßnahmen darin, den Zustand der Lebensräume, die in den Anwendungsbereich von Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG fallen, zu verbessern, diese Lebensräume erneut zu etablieren und ihre Vernetzung zu verbessern.