Erwägungsgrund 61 32024R3015
Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Durchsetzung des Verbots von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten gemäß dieser Verordnung notwendig, so sollte eine solche Verarbeitung im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union über den Schutz personenbezogener Daten geschehen. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verbots von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten sollte den Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates unterliegen.