Erwägungsgrund 23 32024R3015
Die Inanspruchnahme von Vermittlungsdiensten, insbesondere Online-Marktplätzen für den Verkauf von Produkten, hat zugenommen. In diesem Zusammenhang sollten Informationen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten, mit denen gegen das in dieser Verordnung festgelegte Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten verstoßen wird, als rechtswidrige Inhalte im Sinne des Artikels 3 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates gelten und den in der genannten Verordnung festgelegten Verpflichtungen und Maßnahmen unterliegen.