Erwägungsgrund 44 32024R3015
Im Interesse einer besseren Wirksamkeit des Verbots von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten sollten die zuständigen Behörden den Wirtschaftsakteuren unter Berücksichtigung der Komplexität des Verfahrens und der Anzahl der beteiligten Interessenträger eine angemessene Frist einräumen, um das Risiko von Zwangsarbeit zu erkennen, zu minimieren, zu verhindern und zu beenden.