Erwägungsgrund 50 32024R3015
Bei der Festlegung einer angemessenen Frist für die Befolgung der Anordnung in einer Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten festgestellt wurde, sollte die federführend zuständige Behörde die Größe und die wirtschaftlichen Ressourcen der betroffenen Wirtschaftsakteure berücksichtigen.