Erwägungsgrund 70 32024R3015
Damit die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zügig umgesetzt werden können, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Damit die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zügig umgesetzt werden können, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —