Erwägungsgrund 34 32024R3015
Die Kommission sollte Leitlinien darüber herausgeben, wie mit den zuständigen Behörden ein Dialog geführt werden kann, um die Wirtschaftsakteure, insbesondere KMU, sowie weitere Interessenträger dabei zu unterstützen, das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten einzuhalten. Ferner sollte die Kommission Leitlinien herausgeben, um Personen oder Verbände bei der Übermittlung von Informationen zu unterstützen.