Erwägungsgrund 19 32019R1020
Die Weiterentwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs stellt die Marktüberwachungsbehörden vor gewisse Herausforderungen bei der Gewährleistung der Konformität von online angebotenen Produkten und der wirksamen Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union. Die Zahl der Wirtschaftsakteure, die den Verbrauchern Produkte unmittelbar auf elektronischem Wege anbieten, nimmt zu. Deshalb erfüllen Wirtschaftsakteure, die Aufgaben im Zusammenhang mit bestimmten Produkten, die bestimmten Harmonisierungsvorschriften der Union unterliegen, wahrnehmen, eine wesentliche Funktion, indem sie dafür sorgen, dass die Marktüberwachungsbehörden einen in der Union ansässigen Ansprechpartner haben und dass bestimmte Aufgaben rechtzeitig ausgeführt werden können, damit sichergestellt ist, dass die Produkte den Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union entsprechen, was den Verbrauchern, anderen Endnutzern und Unternehmen in der Union zugutekommt.