Erwägungsgrund 58 32019R1020
Generell sollte ICSMS dem Austausch von Informationen dienen, die als für andere Marktüberwachungsbehörden hilfreich erachtet werden. Hierzu könnten unter anderem im Rahmen von Marktüberwachungsprojekten durchgeführte Überprüfungen gehören, und zwar unabhängig vom Testergebnis. Bezüglich der Menge der in ICSMS einzugebenden Daten sollte auf ein ausgewogenes Verhältnis geachtet werden, d. h. dass einerseits die auferlegte Arbeitsbelastung nicht so groß werden sollte, dass der Aufwand für die Dateneingabe jenen für die Durchführung der Überprüfungen selbst überschreitet, und dass andererseits der Umfang der eingegebenen Daten groß genug sein sollte, um zu mehr Effizienz und Wirksamkeit aufseiten der Behörden beizutragen. Die in ICSMS eingegebenen Daten sollten sich daher auch auf einfachere Überprüfungen als nur auf Labortests beziehen. Gleichwohl sollte keine Notwendigkeit bestehen, nur kurze Sichtprüfungen aufzunehmen. Allgemein sollten einzeln dokumentierte Überprüfungen auch in ICSMS eingetragen werden.