Erwägungsgrund 54 32019R1020
Um die zentrale Anlaufstelle der Union (EU single window) für den Zoll nutzen und somit die Datenübermittlung zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden optimieren und vereinfachen zu können, müssen elektronische Schnittstellen eingerichtet werden, die eine automatische Übermittlung von Daten ermöglichen. Die Zoll- und die Marktüberwachungsbehörden sollten an der Festlegung der zu übermittelnden Daten mitwirken. Die Zollbehörden sollten nur in begrenztem Maße zusätzlich belastet werden, und die Schnittstellen sollten hochautomatisiert und benutzerfreundlich sein.