Erwägungsgrund 28 32019R1020
Der elektronische Geschäftsverkehr stellt die Marktüberwachungsbehörden vor gewisse Herausforderungen bei dem Schutz der Gesundheit und der Sicherheit von Endnutzern bei nicht konformen Produkten. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten für eine Organisation ihrer Marktüberwachung sorgen, die bei online und offline bereitgestellten Produkten gleichermaßen wirksam ist.