Erwägungsgrund 50 32019R1020
Da es für den Unionsmarkt für Waren unerlässlich ist, dass die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten untereinander wirksam zusammenarbeiten, sollten Mechanismen für Amtshilfe eingeführt werden. Die Behörden sollten nach Treu und Glauben handeln und Ersuchen um Amtshilfe und insbesondere solche um Zugriff auf EU-Konformitätserklärungen, Leistungserklärungen und technische Unterlagen grundsätzlich annehmen.