Erwägungsgrund 55 32019R1020
Es bedarf des bei der Kommission angesiedelten Netzwerks, das die strukturierte Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten und der Kommission und die Straffung der Marktüberwachungsverfahren innerhalb der Union zum Ziel hat und somit der Erleichterung der Durchführung gemeinsamer Durchsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten wie etwa gemeinsamer Untersuchungen dient. Diese Struktur zur administrativen Unterstützung sollte eine Bündelung der Ressourcen ermöglichen und ein System für die Kommunikation und Information zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission unterhalten und damit zur konsequenteren Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte beitragen sowie von Verstößen abschrecken. Die Beteiligung von Gruppen zur administrativen Zusammenarbeit (ADCO - administrative cooperation groups) an dem Netzwerk sollte der Beteiligung anderer, ähnlich gearteter Gruppen, die mit der Verwaltungszusammenarbeit befasst sind, nicht entgegenstehen. Die Kommission sollte das Netzwerk im erforderlichen Maße administrativ und finanziell unterstützen.