Erwägungsgrund 60 32019R1020
Für Marktüberwachungsbehörden ist es wichtig, über Personenschäden, die durch nicht konforme Produkte verursacht werden, informiert zu werden. In ICSMS sollten daher entsprechende Datenfelder vorgesehen werden, damit die Marktüberwachungsbehörden leicht zugängliche, im Laufe ihrer Ermittlungen bereitgestellte Berichte eingeben können, wodurch spätere statistische Auswertungen erleichtert werden.