Erwägungsgrund 63 32019R1020
Die Kommission sollte eine Bewertung dieser Verordnung mit Blick auf die damit verfolgten Ziele durchführen und dabei auch die neuen technologischen, wirtschaftlichen, kommerziellen und rechtlichen Entwicklungen berücksichtigen. Nach Nummer 22 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollten Bewertungen der Effizienz, Effektivität, Relevanz, Kohärenz und den Mehrwert die Grundlage für die Abschätzung der Folgen von Optionen für weitergehende Maßnahmen bilden, insbesondere was den Geltungsbereich dieser Verordnung, die Anwendung und Durchsetzung der Bestimmungen in Zusammenhang mit den Aufgaben von Wirtschaftsakteuren, die Produkte in Verkehr bringen, und das System der produktbezogenen Kontrollen vor der Ausfuhr betrifft.