Erwägungsgrund 57 32019R1020
In diesem Zusammenhang sollte zwecks Sammlung von Informationen über die Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte ICSMS erweitert werden und für die Kommission, zentrale Verbindungsstellen, die Zollbehörden und die Marktüberwachungsbehörden zugänglich sein. Außerdem sollte eine elektronische Schnittstelle entwickelt werden, die einen effizienten Informationsaustausch zwischen den nationalen Systemen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden ermöglicht. Bei Amtshilfeersuchen sollten die zentralen Verbindungsstellen jedwede Unterstützung leisten, die für die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden erforderlich ist. ICSMS sollte daher Funktionen enthalten, die bei Fristüberschreitungen das Auslösen eines automatischen Hinweises an die zentralen Verbindungsstellen ermöglichen. Sind in sektoralen Rechtsvorschriften bereits elektronische Systeme für die Zusammenarbeit und den Datenaustausch vorgesehen, wie etwa im Falle von EUDAMED für Medizinprodukte durch das System, sollten diese Systeme, soweit zweckdienlich, auch weiterhin genutzt werden.