Erwägungsgrund 62 32022R2472
Wirtschaftliche Diversifizierung und die Schaffung neuer wirtschaftlicher Aktivitäten, einschließlich in der kreislauforientierten Bioökonomie, sind für die Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Gebiete und der KMU, des Rückgrats der ländlichen Wirtschaft in der Union, unabdingbar. Die Verordnung (EU) 2021/2115 sieht Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen in ländlichen Gebieten vor, die darauf ausgerichtet sind, die Beschäftigung zu fördern, hochwertige Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten zu schaffen, die bereits bestehenden Arbeitsplätze zu erhalten, die saisonbedingten Schwankungen bei der Beschäftigung zu verringern, nichtlandwirtschaftliche Sektoren außerhalb der Landwirtschaft und der Lebensmittelverarbeitung zu entwickeln und gleichzeitig die Integration von Unternehmen und lokale Beziehungen zwischen Sektoren zu fördern.