Erwägungsgrund 51 32022R2472
Beihilfen zur Beseitigung von durch geschützte Tiere verursachten Schäden sollten KMU zur Verfügung stehen, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind. Die Bedingungen für die Freistellung von Beihilfen zur Beseitigung von Schäden, die durch geschützte Tiere verursacht wurden, sollten der bereits gängigen Praxis für andere Ausgleichsbeihilfen wie Beihilfen zum Ausgleich des Verlusts von vernichteten Tieren oder Pflanzen auf der Grundlage des Marktwerts, zur Bezahlung der Veterinär- oder Arbeitskosten und zum Ausgleich der Sachschäden an landwirtschaftlichen Ausrüstungen, Maschinen, landwirtschaftlichen Gebäuden und Lagerbeständen entsprechen.