Erwägungsgrund 49 32022R2472
Darüber hinaus kann die Kommission im Forstsektor auf der Grundlage ihrer Erfahrungen mit der Rahmenregelung von 2014 Maßnahmen, die ausschließlich aus nationalen Mitteln finanziert werden, unbeschadet der Anwendung geltender materiell-rechtlicher Vorschriften von der Anmeldepflicht freistellen.