Erwägungsgrund 53 32022R2472
Beihilfen für spezifische nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren wie Tierwohlverpflichtungen, Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen und Verpflichtungen im Bereich des ökologischen/biologischen Landbaus bergen nur ein begrenztes Risiko der Wettbewerbsverzerrung. Um den gesellschaftlichen Forderungen nach nachhaltig erzeugten und hochwertigen Lebensmitteln besser gerecht zu werden, sollte die Kommission die Möglichkeit haben, solche Beihilfemaßnahmen von der Anmeldepflicht für staatliche Beihilfen freizustellen.