Erwägungsgrund 63 32022R2472
Um die Kohärenz mit der Verordnung (EU) 2021/2115 zu gewährleisten und die Vorschriften für die Genehmigung staatlicher Beihilfen für den kofinanzierten Teil und die zusätzliche nationale Finanzierung des GAP-Strategieplans zu vereinfachen, sollte die Anmeldepflicht nicht für verschiedene Gruppen von Beihilfen für KMU gelten, die in ländlichen Gebieten tätig sind, darunter Beihilfen für Basisdienstleistungen und Infrastruktur, Gründungsbeihilfen, Beihilfen für Zusammenarbeit, Beihilfen für die erstmalige Teilnahme von Landwirten an Qualitätsregelungen für Baumwolle oder Lebensmittel sowie Beihilfen für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Lebensmittel, die unter eine Qualitätsregelung fallen. Diese Beihilfemaßnahmen sollten mit den zugrunde liegenden Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums identisch sein, und die freigestellten Beihilfen sollten nur gemäß und im Einklang mit dem GAP-Strategieplan des betreffenden Mitgliedstaats gewährt werden.