§ 38 BestattG
Bergung von Leichen
Im Falle der Bergung von Leichen infolge eines großen Unfallereignisses und der Beförderung von durch dieses Unfallereignis tödlich verunglückten Personen von der Unfallstelle weg kann von den Anforderungen nach den §§ 21 Absatz 3, 35 und 37 abgesehen werden. Fünfter Abschnitt Sektionen