§ 25 SHKG
Fachrichtungen der Weiterbildung
(1)
Bezeichnungen nach § 18 Abs. 1 bestimmt die Ärztekammer des Saarlandes in den Fachrichtungen und in Verbindung dieser Fachrichtungen.
1.
Konservative Medizin,
2.
Operative Medizin,
3.
Nervenheilkundliche Medizin,
4.
Theoretische Medizin,
5.
Ökologische Medizin,
6.
Methodisch-technische Medizin
(2)
Gebietsbezeichnungen sind unbeschadet des Absatzes 1 auch die Bezeichnungen „Allgemeinmedizin“ und „Öffentliches Gesundheitswesen“.