Erwägungsgrund 85 32023L2225
Diese Richtlinie regelt lediglich bestimmte Pflichten von Kreditvermittlern gegenüber Verbrauchern. Den Mitgliedstaaten sollte es daher freigestellt bleiben, zusätzliche Pflichten für Kreditvermittler beizubehalten oder einzuführen, darunter die Bedingungen, nach denen ein Kreditvermittler von einem Verbraucher, der den Dienst des Kreditvermittlers in Anspruch nimmt, ein Entgelt erheben kann.