Erwägungsgrund 72 32023L2225
Im Interesse der Förderung der Verwirklichung und des Funktionierens des Binnenmarkts und zwecks Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten Union ist die Vergleichbarkeit von Informationen zum effektiven Jahreszins in der gesamten Union zu gewährleisten.