Erwägungsgrund 97 32023L2225
In Anbetracht der zahlreichen Änderungen, die infolge der Weiterentwicklung des Verbraucherkreditsektors an der Richtlinie 2008/48/EG vorzunehmen sind, sollte die genannten Richtlinie im Interesse der Klarheit des Unionsrechts aufgehoben und durch die vorliegende Richtlinie ersetzt werden.