Erwägungsgrund 69 32023L2225
Unter bestimmten Bedingungen sollte der Verbraucher die Möglichkeit haben, bei Problemen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag Rechte gegenüber dem Kreditgeber geltend zu machen. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch festlegen, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen der Verbraucher diese Rechte gegenüber dem Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer geltend machen muss, insbesondere indem er Klage gegen den Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer erhebt, bevor er diese gegenüber dem Kreditgeber geltend machen kann. Verbraucher sollten nicht ihrer Rechte verlustig gehen, die ihnen das nationale Recht über die gesamtschuldnerische Haftung des Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringers und des Kreditgebers einräumt.