Erwägungsgrund 44 32023L2225
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, den potenziell verbindlichen Charakter von Informationen, die dem Verbraucher durch den Kreditgeber oder gegebenenfalls den Kreditvermittler vor Abschluss des Kreditvertrags zu erteilen sind, und die Dauer des Zeitraums, während dessen der Kreditgeber an diese Informationen gebunden ist, zu regeln.