Erwägungsgrund 5 32023L2225
Durch die ungenaue Formulierung einiger Bestimmungen der Richtlinie 2008/48/EG können die Mitgliedstaaten strengere Bestimmungen als in der genannten Richtlinie vorgesehen erlassen; dadurch entstand ein in einigen Aspekten fragmentierter Rechtsrahmen für Verbraucherkreditverträge in der Union.