Erwägungsgrund 52 32023L2225
Die Mitgliedstaaten können Verbrauchern die Möglichkeit geben, im Falle der Nichteinhaltung der vorliegenden Richtlinie gemäß nationalem Recht verhältnismäßige und wirksame Rechte gegenüber dem Kreditgeber oder Kreditvermittler geltend zu machen. Diese Rechte könnten Schadensersatz und eine Herabsetzung der Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher oder die Beendigung des Kreditvertrags umfassen.