Erwägungsgrund 74 32023L2225
Um Transparenz zu gewährleisten, sollte die Kommission solche von Mitgliedstaaten eingeführten Maßnahmen in prägnanter und klarer Form öffentlich zugänglich machen.
Um Transparenz zu gewährleisten, sollte die Kommission solche von Mitgliedstaaten eingeführten Maßnahmen in prägnanter und klarer Form öffentlich zugänglich machen.