Erwägungsgrund 52 32024L1385
Die Bestimmungen dieser Richtlinie über Anordnungen und andere Maßnahmen zur Entfernung und Sperrung des Zugangs zu einschlägigem Material sollten die einschlägigen Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt lassen. Insbesondere sind derlei Anordnungen mit dem Verbot der allgemeinen Überwachungspflicht oder der Verpflichtung zur aktiven Nachforschung und mit den besonderen Anforderungen der Verordnung in Bezug auf die Anordnung zur Entfernung illegaler Online-Inhalte in Einklang zu bringen.