Erwägungsgrund 80 32024L1385
Es sollten Interventionsprogramme entwickelt werden, um das Begehen von Gewalttaten gegen Frauen oder häuslicher Gewalt oder Wiederholungstaten zu verhindern und das Risiko solcher Gewalt auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die Interventionsprogramme sollten von geschulten und qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Ziel dieser Interventionsprogramme sollte sein, für sichere Beziehungen zu sorgen und Straftätern oder Personen, bei denen das Risiko besteht, dass sie straffällig werden, zu lehren, in zwischenmenschlichen Beziehungen ein gewaltfreies Verhalten anzunehmen und von Gewalt geprägte Verhaltensmuster zu verändern. Für die Interventionsprogramme könnten die Mitgliedstaaten die vom Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen ausgearbeiteten gemeinsamen Standards und Leitlinien heranziehen.