Erwägungsgrund 90 32024L1385
Jede gemäß dieser Richtlinie durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich des Austauschs oder der Übermittlung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden, muss im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 und den Richtlinien 2002/58/EG und (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen. Jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten durch Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union muss im Einklang mit den Verordnungen (EU) 2016/794, (EU) 2018/1725 und (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates oder anderen geltenden Unionsvorschriften zum Datenschutz erfolgen.