Erwägungsgrund 78 32024L1385
Um ein ganzheitliches Konzept für die Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu entwickeln, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die einschlägigen öffentlich Bediensteten und Fachkräfte Schulungen zu einer koordinierten multidisziplinären Zusammenarbeit erhalten, damit die zuständigen staatlichen Stellen und Behörden die Weiterverweisung von Fällen rasch bearbeiten können und einschlägige Fachkräfte, auch in medizinischen, rechtlichen, pädagogischen oder sozialen Diensten, an der Bearbeitung solcher Fälle beteiligt sind. Die Mitgliedstaaten sollten selbst darüber entscheiden, wie sie diese Schulungen organisieren. Die Verpflichtungen aus dieser Richtlinie sollten nicht so ausgelegt werden, dass sie die Autonomie der Hochschuleinrichtungen beeinträchtigen.