Erwägungsgrund 73 32024L1385
Die Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sollten auf einem ganzheitlichen Konzept beruhen, das aus primären, sekundären und tertiären vorbeugenden Maßnahmen besteht. Primäre vorbeugende Maßnahmen sollten darauf abzielen, Gewalt zu verhindern, und könnten Sensibilisierungskampagnen und gezielte Aufklärungsprogramme umfassen, um die Öffentlichkeit besser über die unterschiedlichen Erscheinungsformen aller Formen von Gewalt und ihre Folgen zu informieren sowie das Wissen über Einvernehmen in zwischenmenschlichen Beziehungen in einem jungen Alter zu verbessern. Sekundäre vorbeugende Maßnahmen sollten darauf abzielen, Gewalt frühzeitig aufzudecken und ihr Fortschreiten oder Eskalieren frühzeitig zu verhindern. Tertiäre vorbeugende Maßnahmen sollten darauf ausgerichtet sein, Wiederholungstaten und Reviktimisierung zu verhindern und die Folgen von Gewalt angemessen zu bewältigen, und könnten die Förderung des Eingreifens von Außenstehenden, Frühinterventionszentren und Interventionsprogramme umfassen.