Erwägungsgrund 81 32024L1385
Straftäter oder Verdächtige im Kontext der unter diese Richtlinie fallenden Gewalttaten, gegen die eine Eilschutzanordnung, ein Kontakt- oder Näherungsverbot oder eine Schutzanordnung verhängt wurde, sollten Informationen über verfügbare Interventionsprogramme erhalten.