Erwägungsgrund 85 32024L1385
Im Rahmen der Bemühungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sollten die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne verabschieden.
Im Rahmen der Bemühungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sollten die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne verabschieden.