Erwägungsgrund 82 32024L1385
Bei Straftaten, die den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllen, sollten Straftäter ermutigt werden, an Interventionsprogrammen teilzunehmen, um das Risiko von Wiederholungstaten zu mindern.
Bei Straftaten, die den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllen, sollten Straftäter ermutigt werden, an Interventionsprogrammen teilzunehmen, um das Risiko von Wiederholungstaten zu mindern.